Organisatorisches

Ich bin approbierte Kinder- und Jugendlichentherapeutin und habe eine Privatpraxis., d.h. keinen sog. „Kassensitz“. Das bedeutet:

Privat versicherte Patienten reichen die von mir am Monatsende erstellte Rechnung (nach der Gebührenordnung für Ärzte, GOÄ) bei Ihrer privaten Versicherung/Beihilfe ein und bekommen die Kosten von dieser erstattet. Hierzu ist ein Antrag notwendig, den ich nach unserem ersten Termin erstelle. Bitte kontaktieren Sie für die Antragsunterlagen Ihre private Versicherung/Beihilfe.

Gesetzlich Versicherte können sich vorab bei ihrer Krankenkasse erkundigen, ob diese die Therapiekosten nach dem sogenannten „Kostenerstattungsverfahren“ erstattet. Dieses kann dann angewendet werden, wenn sich in der Region kein freier Therapieplatz findet. Der Weg ist etwas aufwendig, ich unterstütze Sie hierbei gerne.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.therapie.de/psyche/info/fragen/wichtigste-fragen/psychotherapie-kostenerstattung
Alternativ können Sie auch die Möglichkeit wahrnehmen, die Behandlungskosten selbst zu zahlen. Formalitäten sind dann nicht nötig und es besteht Diskretion gegenüber der Versicherung. Die Abrechnung erfolgt nach der gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)..

„Es sind nicht die Dinge selbst, die uns beunruhigen, sondern die Vorstellungen und Bewertungen, die wir von ihnen haben.“
– Epiktet (Basis der kognitiven Verhaltenstherapie)


Anmeldung für ein Erstgespräch

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